Die Abfindung
Was ist eine Abfindung und wer erhält diese?
Die Abfindung ist eine abschließende Zahlung des Arbeitgebers an einen Arbeitnehmer anlässlich einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses, wobei auf diese Geldzahlung normalerweise kein Rechtsanspruch vorliegt. Das ist im Allgemeinen dem Sachverhalt geschuldet, dass das Kündigungsschutzgesetz beabsichtigt, bestehende Arbeitsverhältnisse zu schützen und nicht deren Auflösung durch eine Abfindungszahlung zu fördern.
Freilich kann man in Deutschland Abfindungsansprüche unterscheiden – in gegen den Willen eines Arbeitgebers erzwingbare und solche, die nicht erzwingbar sind. Nicht erzwingbar sind Abfindungen nach einem außergerichtlichen oder gerichtlichen Vergleich in Bezug auf die Wirksamkeit einer Kündigung. Erzwingbar sind Abfindungen laut einem Auflösungsurteil des Arbeitsgerichts durchaus, wenn ein Sozialplan, der Tarifvertrag oder das Betriebsverfassungsgesetz solches vorsieht.
Auf was ist bei einer Abfindung zu achten?
Einer der wesentlichen Aspekte bei der Ausgestaltung eines Abfindungsvergleichs ist die Berücksichtigung der Auswirkung auf das Arbeitslosengeld. Mit einer unbedachten Unterschrift unter einen Aufhebungsvertrag mit Abfindungsregelung können Ansprüche verloren gehen.
Die Höhe der Abfindung wird nicht durch ein Gesetz reguliert, sondern ist abhängig vom Verhandlungsgeschick der beiden Parteien. Aber leider sind die Arbeitnehmer generell im Nachteil, weil diese ihrem Gegenpart bei den Verhandlungen aus einer Reihe von Gründen nicht ebenbürtig sind.
Die Arbeitgeber bemühen sich, aus ihrer Position der intellektuellen, psychologischen und wirtschaftlichen Stärke, die Höhe der Abfindung kleinzuhalten, zudem verfügen sie über mehr Erfahrungen. Darum stellt sich die Frage, ob es sich rechnet, die bestehenden Nachteile durch die Beauftragung eines Rechtsanwalts zu kompensieren.
Definitiv existiert bei derartigen Verhandlungen immer ein Prozessrisiko, aber wer, wenn nicht ein verhandlungssicherer Fachanwalt für Arbeitsrecht, kann einem Arbeitnehmer helfen, eine angemessene Abfindung zu erzielen? Unsere Dortmunder Rechtsanwälte erzielen beständig beachtlich hohe Abfindungen für Arbeitnehmer, aus diesem Grund empfehlen wir besten Gewissens, bei Abfindungsverhandlungen unseren Beistand hinzuzuziehen.
Wir von der Dortmunder Kanzlei Kronbichler sind seit über 40 Jahren erfolgreich im Arbeitsrecht tätig und vertreten gerichtlich und außergerichtlich ausschließlich Arbeitnehmer. Hier erhalten Sie einen Beratungstermin: 0231 17740865
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