Anwälte für Arbeitsrecht

Rechtsanwalt, Fachanwalt, Anwalt – Was sind die Unterschiede? 

Immer wenn Rechtssachen zu klären sind, geht nichts ohne Anwälte. Es könnte ein Patentanwalt sein, falls es um gewerblichen Rechtsschutz geht, ein Staatsanwalt, sofern der Rechtsgeber, also der Staat, zu vertreten ist oder auch ein Rechtsanwalt, für die Beratung von juristischen und natürlichen Personen. Parallel gibt es noch Syndikusrechtsanwälte, die sich um die spezifischen Belange von Unternehmen und Verbänden kümmern.

Sofern ein Jurist spezielle Erfahrungen und Kenntnisse in einem Rechtsgebiet erworben hat, kann er sich Fachanwalt nennen. Der Erwerb einer Fachanwaltschaft ist in Deutschland seit dem Jahr 2019 in 24 Rechtsgebieten erreichbar. Es ergibt sich aus der Fachanwaltsordnung, wie aus einem Rechtsanwalt ein Fachanwalt, zum Beispiel für Arbeitsrecht, wird. Nicht ganz 28 von hundert Rechtsanwälten sind Fachanwälte, etwas über zwanzig Prozent davon sind Fachanwälte für Arbeitsrecht.


Der Fachanwalt für Arbeitsrecht

Ein Fachanwalt für Arbeitsrecht muss besonderes Wissen im kollektiven Arbeitsrecht, dem Verfahrensrecht sowie dem Individualarbeitsrecht belegen. Zum kollektiven Arbeitsrecht gehören in diesem Zusammenhang das Arbeitskampf- und Mitbestimmungsrecht, das Personalvertretungs- und Betriebsverfassungsrecht sowie das Tarifvertragsrecht.

Priorität hat aber das individuelle Arbeitsrecht, denn dort werden besonderes Wissen hinsichtlich des Schutzes besonderer Personengruppen, wie Jugendlichen, Schwerbehinderten, Müttern und Schwangeren, den Grundzügen der betrieblichen Altersversorgung sowie des Arbeitsförderungs- und Sozialversicherungsrechts des Abschlusses von Ausbildungs- und Arbeitsverträgen, und des Inhalts und der Beendigung von Arbeits- und Berufsausbildungsverhältnissen, erwartet.

Um den Titel Fachanwalt für Arbeitsrecht zu bekommen, muss der Bewerber mindestens 100 selber bearbeitete Fälle nachweisen, hierzu müssen 50 Prozent gerichts- oder rechtsförmliche Verfahren und mindestens fünf dem kollektiven Arbeitsrecht zuordenbar sein.

Bevor es einem Juristen erlaubt wird, den Titel Fachanwalt für Arbeitsrecht zu erwerben, muss er sich zunächst zum Rechtsanwalt, also einem Volljuristen, mit Befähigung zum Richteramt, ausbilden lassen.

Wir von der Dortmunder Kanzlei Kronbichler sind seit über 40 Jahren erfolgreich im Arbeitsrecht tätig und vertreten gerichtlich und außergerichtlich ausschließlich Arbeitnehmer. Hier erhalten Sie einen Beratungstermin: 0231-17740865


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