Das Arbeitsrecht
Individuelles und kollektives Arbeitsrecht
Das individuelle Arbeitsrecht ordnet die Verhältnisse zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, vor allem den zwischen ihnen geschlossenen Arbeitsvertrag und, falls erforderlich, den Tarifvertrag, die Betriebsvereinbarung und die gesetzlichen Vorschriften.
Das kollektive Arbeitsrecht dekretiert Rechte und Pflichten von arbeitsrechtlichen Koalitionen in Betrieben, deshalb wird es auch als Koalitionsrecht bezeichnet. Koalitionen sind zum einen die Arbeitgeber, beziehungsweise die sie vertretenden Verbände und zum anderen die Vertretungsorgane der Arbeitnehmer, wie Betriebsräte und Gewerkschaften. Das kollektive Arbeitsrecht behandelt die Gegebenheiten des Betriebsverfassungsrechts, des Tarifrechts, sowie des Streik- und Aussperrungsrechts.
Themen des Arbeitsrechts
Deutsches Arbeitsrecht ist wirklich kompliziert aufgebaut, weil es trotz häufiger Anstrengungen, nicht gelungen ist ein Arbeitsgesetzbuch zu schaffen. Deswegen müssen sich Arbeitsrechtler mit mehr als fünfzig Rechtsquellen herumschlagen.
All diese Quellen des Rechts spiegeln sich in der Normenpyramide, welche mit dem über allem thronenden EU-Recht und dessen Richtlinien anfängt und über das deutsche Grundgesetz, bundesweite und länderspezifische Einzelgesetze und Bestimmungen, das Tarifvertragsrecht, Betriebsvereinbarungen, Einzelarbeitsverträgen bis hinunter zum Weisungsrecht der Arbeitgeber als unterste Ebene langt.
Obendrein müssen mit Arbeitsrecht befasste Anwälte das sogenannte Richterrecht erwägen, welches sich aus der ständigen Rechtsprechung des BAG ergibt und von nachgeordneten Gerichten, wie dem Arbeitsgericht Dortmund übernommen werden kann.
Doch wann ist es ratsam einen Fachanwalt für Arbeitsrecht dazuzuholen? Unbedingt, wenn es um Bedeutendes geht, wie beispielsweise die Karriere, Geld, berufliche Aussichten oder auch nur den guten Leumund. Fachanwälte für Arbeitsrecht sind hinblicklich der rechtlichen Lage durchweg auf dem neuesten Stand und wissen, ob für den betroffenen Arbeitnehmer das Günstigkeitsprinzip anwendbar ist. Sowas ist belangvoll, wenn beispielsweise die Regelungen im Arbeitsvertrag von denen des Tarifvertrages zu Ungunsten des Arbeitnehmers abweichen.
Wir von der Dortmunder Kanzlei Kronbichler sind seit über 40 Jahren erfolgreich im Arbeitsrecht tätig und vertreten gerichtlich und außergerichtlich ausschließlich Arbeitnehmer. Hier erhalten Sie einen Beratungstermin: 0231-17740865
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