Der Arbeitsvertrag
Die Vertragspartner des Arbeitsvertrages
Der Arbeitgeber ist eine Partei des Arbeitsvertrags, bei der es sich um eine natürliche oder juristische Person handeln kann, die einen Arbeitnehmer gegen Arbeitsentgelt beschäftigt. Der Arbeitgeber ist generell ein Selbstständiger, ein Unternehmer oder eine Personengesellschaft, aber auch eine Privatperson, die stundenweise eine Haushaltshilfe beschäftigt, ist Arbeitgeber.
Die zweite Partei im Arbeitsvertrag ist ein Arbeitnehmer, denn ohne Arbeitnehmer gäbe es genauso wenig Arbeitgeber. Bei Arbeitnehmern handelt es sich jedoch immer um natürliche Personen, die Ihre Leistungen weisungsgebunden gegen ein Arbeitsentgelt bereitstellen und eine Arbeitstätigkeit wahrnehmen. Wenn ein Arbeitnehmer ein Jobangebot annimmt, kommt mit dem Arbeitgeber ein Arbeitsvertrag zustande, dessen Weisungsrecht den Erbringungsort, die Arbeitszeit und die Inhalte der Arbeit, betrifft.
Form und Inhalt eines Arbeitsvertrages
Grundsätzlich gelten für Arbeitsverträge keine Formvorschriften, das heißt, sie können schriftlich oder mündlich geschlossen werden. Gewiss sind Arbeitgeber bei mündlichem Vertragsabschluss verpflichtet, dem Arbeitnehmer eine unterzeichnete Niederschrift über den Vertragsbeginn und alle wesentlichen Inhalte des Arbeitsvertrages spätestens einen Monat nach Aufnahme der Tätigkeit zu übergeben.
Neben den Angaben zu den Vertragsparteien gehören Beginn, Dauer sowie vielleicht das Arbeitsvertragsende hinein. Hinzu kommen Angaben zur Arbeitsleistung, Vergütung und Nebenpflichten – der Arbeitsvertrag endet mit den Schlussbestimmungen.
Die Erklärungen zur Arbeitsleistung gliedern sich in Art der Tätigkeit, Arbeitszeit, eventuelle Überstunden oder andere Mehrarbeit, Versetzungsmöglichkeiten sowie Angaben zum Erholungsurlaub, Feiertagen und Freistellungen. Dazu sollten Nebenpflichten, wie Arbeitsschutz, Pünktlichkeit, Sorgfaltspflicht, Krankmeldung, und Verschwiegenheit, Erwähnung finden.
Zu dem Punkt Vergütung gehört neben Lohn und Gehalt auch, wie sich das Arbeitsentgelt aufschlüsselt, ob es sich um Zeit-, Akkordlohn oder ein Festgehalt handelt. Keinesfalls fehlen sollten die Angaben zum Aufwendungsersatz, vermögenswirksamen Leistungen, Zulagen und Gratifikationen.
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