Die ordentliche Kündigung

Wie wird ein Arbeitsverhältnis ordentlich gekündigt?

Eine ordentliche Kündigung im Arbeitsrecht ist eine einseitige und schriftliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber oder den Arbeitnehmer. In den meisten Fällen können unbefristete Arbeitsverhältnisse nur unter Einhaltung der Kündigungsfrist und der gesetzlichen Formanforderungen sowie unter Beachtung des Kündigungsschutzgesetzes beendet werden. Diese Bestimmungen gelten sowohl für den kündigenden Arbeitgeber als auch für den Arbeitnehmer, welcher das bestehende Arbeitsverhältnis nicht weiter fortsetzen möchten.

Kündigungsfristen werden per tarif- oder arbeitsvertraglicher Vereinbarungen getroffen, gibt es solche jedoch nicht, gelten die gesetzlichen Vorschriften. Für Betriebe mit über zehn Beschäftigten gilt das Kündigungsschutzgesetz für alle, die dort mehr als sechs Monate beschäftigt sind und sorgt dafür, dass Arbeitgeber gute Gründe für die ordentliche Kündigung vortragen müssen.


Personenbedingte, betriebsbedingte oder verhaltensbedingte Kündigung

Bei einer personenbezogenen Kündigung eines Mitarbeiters geht es um dessen Person, nachdem er seine Pflichten aus dem Arbeitsvertrag nicht mehr erbringen kann, obwohl er es möchte. Dies kann beispielsweise durch eine Erkrankung oder eine Statusänderung bedingt sein.

Betriebsbedingte Kündigungen kommen dann in Frage, wenn der Arbeitsplatz eines Beschäftigten im Betrieb wegfällt und es dort für diesen keine anderen Beschäftigungsmöglichkeiten gibt. In diesem Fall möchte der Arbeitgeber ihn zwar sehr gerne als Arbeitnehmer behalten, aber kann es nicht.

Die verhaltensbedingte Kündigung findet dann statt, wenn ein Mitarbeiter den Betriebsfrieden erheblich stört oder ein Vertrauensverhältnis nicht mehr gegeben ist. Das ist zweifellos der Fall, wenn ein Arbeitnehmer Kollegen oder Vorgesetzte tätlich angegriffen oder etwas gestohlen hat.

Jede dieser Kündigungen erfordert eine präzise Begründung, denn je schlechter diese ist, umso geringer ist der Wirkungsgrad der Kündigung. Auf diesen Wirkungsgrad kommt es an, sobald sich ein Gekündigter mit einer Kündigungsschutzklage, zum Beispiel beim Arbeitsgericht Dortmund wehrt, denn ist diese Klage erfolgreich, muss der Arbeitgeber den Arbeitnehmer weiterbeschäftigen. Von dieser Konsequenz versucht er sich nahezu immer durch die Zahlung einer angemessenen Abfindung zu befreien.

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