Die Kosten eines Anwalts für Arbeitsrecht

Wie setzen sich die Kosten zusammen?

Die Honorierung der Leistungen eines Anwalts muss in Deutschland entsprechend dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz erfolgen, wobei im Arbeitsrecht der Gegenstandswert oder innerhalb eines gerichtlichen Verfahrens, der Streitwert, die Berechnungsgrundlage bildet. Will ein Kunde des Rechtsanwalts in einem Verfahren zum Beispiel 8.000 Euro einklagen, beträgt der Gegenstandswert oder Streitwert auch 8.000 Euro. Abhängig davon welche Aufgabe übernommen wurde, kann der Rechtsanwalt bestimmte RVG-Gebührensätze zugrunde legen.

Schwieriger ist die Berechnung des Streitwertes, wenn es in diesem Verfahren nicht um Geld geht, sondern die Sache einen anderen Gegenstand hat, darum sieht die Rechtsprechung für diese Fälle andere Berechnungsregeln vor. Gesetzt, dass es um die Berechtigung einer Abmahnung, die Durchsetzung einer Zeugniserteilung oder -änderung geht, ergibt sich ein Streitwert von einem Monatsgehalt, dagegen sind es bei einem Rechtsstreit um die Wirkung einer Abmahnung oder Kündigung drei Monatsgehälter.


Was kosten nun Anwalt für Arbeitsrecht und Gerichtsprozess?

Es kommt dabei darauf an, welche Tätigkeiten sich aus dem Auftrag des Mandanten ergeben. Bei einer Zahlungsklage mit einem Streitwert von 9.250,00 Euro beträgt die Verfahrensgebühr 1,3x 614,00 Euro, abzüglich der Anrechnung von 50 Prozent also 399,10 Euro, dazu kommt die Terminsgebühr mit 1,2x 614,00 Euro, also 736,80 Euro. Inklusive der pauschalen Post- und Telefonkosten von 20 Euro und der Mehrwertsteuer ergibt sich daraus die Summe eigener Anwaltskosten von 1.375,52 Euro.

Diese Kosten ergeben sich aber nur, wenn das Verfahren mit einem Urteil beendet wurde, kommt es stattdessen jedoch zu einer Einigung ohne Urteil, muss eine Einigungsgebühr von 1,0x 614,00 Euro hinzugerechnet werden und es resultiert daraus ein Gesamtbetrag von 2.106,18 Euro. Doch auch bei einem Verfahrensende mit Urteil erhöhen sich die Kosten bei einer Niederlage um die Anwaltskosten des Gegners und die Gerichtskosten bei diesem Rechenbeispiel auf 4.023,97 Euro, beziehungsweise bei einer Einigung auf 4.953,29 Euro.

Umso höher der Streitwert, desto höher ist die Gebühr und weil mit dem Streitwert auch die Verantwortung sowie das Haftungsrisiko ansteigt, steigen auch die Gebühren, aber degressiv und nicht linear.

Tatsächlich kann ein Gerichtsverfahren richtig teuer werden, dabei sind hier die möglicherweise zusätzlich anfallenden Kosten für Sachverständige und Zeugen unberücksichtigt geblieben. Durch unsere Anwälte in Dortmund werden Sie im Vorfeld gründlich über die möglichen Kosten aufgeklärt und beraten.

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