Anwaltskosten nach einer Kündigung

Kostenlose Soforthilfe mit Ersteinschätzung

Noch bevor für eine anwaltliche Vertretung oder Beratung Kosten anfallen, erhalten Sie, im Rahmen unserer Soforthilfe, eine kostenlosen Ersteinschätzung. Dazu reicht ein Anruf unserer Nummer 0231-17740865. Dort erreichen Sie einen aufs Arbeitsrecht fokussierten Anwalt, diesem können Sie Ihr Problem beschreiben und kriegen anschließend eine Bewertung Ihrer arbeitsrechtlichen Situation.

Diese Einschätzung sowie die damit verknüpften Perspektiven ermöglichen Ihnen, selber zu beurteilen, in welchem Maß sich in dieser Angelegenheit eine intensivere anwaltliche Beratung und juristische Vertretung rechnet. Nun können Sie völlig unbelastet entscheiden, weil erst die nachfolgende Beratung oder Vertretung mit Kosten verbunden ist.


Kosten eines Anwalts laut Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Aus dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) resultieren die Kosten für die Beratung durch einen Anwalt. In unserer Dortmunder Kanzlei kostet ein Beratungsgespräch (inkl. MwSt.) 226,10 Euro. In diesem Beratungsgespräch wird festgestellt, ob für Sie eine anwaltliche Vertretung durch uns Sinn macht. Übrigens, das Beratungsgespräch ist für alle Mitglieder der ArbeitnehmerHilfe ORT kostenlos. Hier können Sie dem Verein beitreten.

Anwaltliche Vertretung nach einer Kündigung heißt zumeist, das Führen einer Kündigungsschutzklage auf dem Arbeitsgericht Dortmund. Genauso wie die anfallenden Anwaltskosten, leiten sich auch die Gerichtskosten aus dem RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) ab. Der final entscheidende Kostenfaktor ist der Streitwert, der bei Kündigungsschutzklagen drei Bruttogehälter beträgt.

Beträgt das Bruttogehalt von drei Monaten insgesamt 9.500,00 Euro müssen Sie mit Anwaltskosten von 1850,45 Euro rechnen, wenn das Kündigungsschutzverfahren mit einem Urteil beendet wird, doch kommt es stattdessen zu einer Einigung, stellt der Anwalt weitere 730,66 Euro, Einigungsgebühr in Rechnung.

Dabei ist zu berücksichtigen, dass sich bei einer Niederlage vor dem Arbeitsgericht die Kosten um die Gerichts- und Anwaltskosten des Prozessgegners erhöhen, so betragen diese bei 9.500,00 Euro Streitwert, 3.700,90 Euro nach einem Urteil und 5.162,22 Euro nach einer Einigung.

Wir von der Dortmunder Kanzlei Kronbichler sind seit über 40 Jahren erfolgreich im Arbeitsrecht tätig und vertreten gerichtlich und außergerichtlich ausschließlich Arbeitnehmer. Hier erhalten Sie einen Beratungstermin: 0231 17740865


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