Mobbing
Mobbing am Arbeitsplatz
Was ist Mobbing?
Das dauerhafte und systematische Herabsetzen, Ausgrenzen und Diskriminieren von Personen über längere Zeit beschreibt man als Mobbing, allerdings handelt es sich dabei um keinen Rechtsbegriff. Mit dem Terminus Mobbing werden unterschiedliche Handlungen zusammengefasst, die aber nur zum Teil strafbewehrt sind. Mobbing ist ein mannigfaltiger Vorgang, welcher allein in Deutschland schätzungsweise 1,5 Millionen Mitarbeiter auf der Arbeit betrifft.
Mobbing auf Arbeit wird zumeist durch schlechte Arbeitsorganisation hervorgerufen, da die Mitarbeiter eines Betriebes eine Art Zwangsgemeinschaft bilden, die unter entsprechenden Verhältnissen Konflikte und Feindseligkeiten verstärkt. Gelingt es den Führungskräften des Unternehmens nicht, das Betriebsklima zu verbessern, entwickelt sich ein geeigneter Nährboden für Mobbing und dann suchen Mitarbeiter mit geringem Selbstwertgefühl in dieser Situation nach Opfern, um das ihre zu stärken.
Auf Mobbing richtig reagieren
Mobbing ist ein unerwünschtes Vorgehen mit zahlreichen möglichen Mitwirkenden, welches es zu begreifen gilt. So mancher Mitarbeiter schaut einfach nicht hin, weil er vermutet eventuell auch zum Opfer zu werden, derweil andere genüsslich zusehen und hinzu kommen die Mittäter welche den Täter bei dessen Mobbinghandlungen sekundieren.
Sobald ein Beschäftigter das Gefühl hat gemobbt zu werden, sollte er sich unverzüglich wehren, indem er zuerst den Betriebsrat oder unmittelbare Vorgesetzte informiert. Insofern das nicht dienlich ist, muss das Mobbing für weitergehende Ansprüche nachgewiesen werden, wofür sich das Führen eines Mobbing-Tagebuchs empfiehlt.
Im Mobbing-Tagebuch soll der Gemobbte einzelne Mobbinghandlungen über etwa zehn Wochen detailliert erfassen, das heißt, exakt eintragen, was, wann, durch wen geschah, was dadurch ausgelöst wurde und welche Zeugen es gibt. Beschimpfungen, bloße Vermutungen, Verallgemeinerungen und eigene Wertungen gehören unterdessen nicht hinein.
Gehören zu solchen Mobbinghandlungen Beleidigungen, sexuelle Nötigung, Tätlichkeiten oder auch üble Nachrede, kann eine Strafanzeige erstattet werden. Bei jeder Mobbinghandlungen ist der Arbeitgeber jedes Mal in der Pflicht, denn dieser muss das Mobbing unterbinden, auch indem er Täter abmahnt, versetzt oder kündigt.
Hilfe durch den Fachanwalt
Holen Sie sich professionelle Unterstützung bei Mobbing
Wir von der Dortmunder Kanzlei Kronbichler sind seit über 40 Jahren erfolgreich im Arbeitsrecht tätig und vertreten gerichtlich und außergerichtlich ausschließlich Arbeitnehmer. Hier erhalten Sie einen Beratungstermin: 0231 17740865
Das könnte Sie auch interessieren:
Kanzlei Kronbichler, Ihre Fachanwälte für Arbeitsrecht
Unseren Mandanten helfen wir als lang erfahrene Rechtsanwälte und Fachanwälte für Arbeitsrecht bei arbeitsrechtlichen Problemen, sei es bei einer Kündigung, Abmahnung, einem schlechten Zeugnis, Fragen zum Arbeitsverhältnis, eines Teilzeitantrags, auch in der Elternzeit oder bei jedem anderen Problem im Arbeitsverhältnis.
Arbeitsrecht Hotline:
0231-17740865
Unser Partner im Arbeitsrecht
Weitere Informationen
Fristlose Kündigung
Ordentliche Kündigung
Abmahnung
Urlaub
Abfindung
Arbeitslosengeld
Unsere Standorte
Sie finden unsere Kanzlei für Arbeitsrecht auch an weiteren Standorten in ganz Deutschland. Hier erhalten Arbeitnehmer eine persönliche kompetente Beratung und Soforthilfe im Arbeitsrecht durch erfahrene Rechtsanwälte und Fachanwälte für Arbeitsrecht.
Standorte anzeigen
- Aachen
- Augsburg
- Berlin
- Braunschweig
- Bremen
- Bochum
- Bonn
- Chemnitz
- Darmstadt
- Dresden
- Dortmund
- Düsseldorf
- Duisburg
- Essen
- Erlangen
- Erfurt
- Frankfurt
- Freiburg
- Gießen
- Halle
- Hamburg
- Hannover
- Heidelberg
- Karlsruhe
- Kiel
- Koblenz
- Köln
- Ludwigshafen
- Leipzig
- Mainz
- Mannheim
- Mönchengladbach
- München
- Nürnberg
- Offenbach
- Oldenburg
- Potsdam
- Regensburg
- Stuttgart
- Wiesbaden
- Würzburg
- Wuppertal