Mobbing



Mobbing am Arbeitsplatz

Was ist Mobbing?

Das dauerhafte und systematische Herabsetzen, Ausgrenzen und Diskriminieren von Personen über längere Zeit beschreibt man als Mobbing, allerdings handelt es sich dabei um keinen Rechtsbegriff. Mit dem Terminus Mobbing werden unterschiedliche Handlungen zusammengefasst, die aber nur zum Teil strafbewehrt sind. Mobbing ist ein mannigfaltiger Vorgang, welcher allein in Deutschland schätzungsweise 1,5 Millionen Mitarbeiter auf der Arbeit betrifft.

Mobbing auf Arbeit wird zumeist durch schlechte Arbeitsorganisation hervorgerufen, da die Mitarbeiter eines Betriebes eine Art Zwangsgemeinschaft bilden, die unter entsprechenden Verhältnissen Konflikte und Feindseligkeiten verstärkt. Gelingt es den Führungskräften des Unternehmens nicht, das Betriebsklima zu verbessern, entwickelt sich ein geeigneter Nährboden für Mobbing und dann suchen Mitarbeiter mit geringem Selbstwertgefühl in dieser Situation nach Opfern, um das ihre zu stärken.

Auf Mobbing richtig reagieren

Mobbing ist ein unerwünschtes Vorgehen mit zahlreichen möglichen Mitwirkenden, welches es zu begreifen gilt. So mancher Mitarbeiter schaut einfach nicht hin, weil er vermutet eventuell auch zum Opfer zu werden, derweil andere genüsslich zusehen und hinzu kommen die Mittäter welche den Täter bei dessen Mobbinghandlungen sekundieren.

Sobald ein Beschäftigter das Gefühl hat gemobbt zu werden, sollte er sich unverzüglich wehren, indem er zuerst den Betriebsrat oder unmittelbare Vorgesetzte informiert. Insofern das nicht dienlich ist, muss das Mobbing für weitergehende Ansprüche nachgewiesen werden, wofür sich das Führen eines Mobbing-Tagebuchs empfiehlt.

Im Mobbing-Tagebuch soll der Gemobbte einzelne Mobbinghandlungen über etwa zehn Wochen detailliert erfassen, das heißt, exakt eintragen, was, wann, durch wen geschah, was dadurch ausgelöst wurde und welche Zeugen es gibt. Beschimpfungen, bloße Vermutungen, Verallgemeinerungen und eigene Wertungen gehören unterdessen nicht hinein.

Gehören zu solchen Mobbinghandlungen Beleidigungen, sexuelle Nötigung, Tätlichkeiten oder auch üble Nachrede, kann eine Strafanzeige erstattet werden. Bei jeder Mobbinghandlungen ist der Arbeitgeber jedes Mal in der Pflicht, denn dieser muss das Mobbing unterbinden, auch indem er Täter abmahnt, versetzt oder kündigt.

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