Bei Kündigung, Anwalt einschalten

Wann zum Anwalt gehen, nach einer Kündigung?

Möglichst schnell! Wenn Mitarbeiter eine Kündigung erhalten haben, geraten diese häufig in eine außergewöhnlich angespannte Lage, da sie kaum wissen, wo ihnen der Kopf steht. Freilich gerade in dieser Zeit ist es wichtig, schnelle und richtige Entscheidungen zu treffen und allein aus diesen Gründen ist es empfohlen unverzüglich einen aufs Arbeitsrecht spezialisierten Anwalt einzubeziehen.

Zu viele Arbeitnehmer scheuen sich einen Rechtsanwalt hinzuzuziehen, da sie übermäßige Kosten befürchten, obschon es dazu keinen Grund gibt, denn jeder seriöse Anwalt wird Sie erstmal anhören. Sobald Sie das Problem beschrieben haben, kriegen Sie eine kostenlose Ersteinschätzung, welche es Ihnen ermöglicht, Ihre arbeitsrechtliche Chancen selber einzuschätzen.


Auf was es nach einer Kündigung ankommt

Voraussetzung ist, sich nicht vom Arbeitgeber beeinflussen zu lassen, vor allem gibt es keine Notwendigkeit oder Pflicht etwas zu unterschreiben. Hingegen riskiert der Arbeitgeber, aufgrund seines Handelns selbst für die Wirkungslosigkeit der Kündigung zu sorgen, sei es durch mangelhafte Kündigungsgründe oder Formfehler.

Sprechen Sie nach einer Kündigung unverzüglich einen Fachanwalt für Arbeitsrecht, denn mit dem Erhalt der Kündigung beginnen Fristen zu laufen. Wer diese außer Acht lässt, verspielt juristische Möglichkeiten und riskiert den Verlust von Geld.

Wenn der Arbeitgeber ein Arbeitsverhältnis gekündigt hat, gibt es eine Dreiwochenfrist zu beachten, diese wird im Rechtswesen als eine materielle Präklusion bezeichnet. Das meint für den Entlassenen, wenn er nicht binnen drei Wochen mit einer Kündigungsschutzklage antwortet, gilt die Kündigung, unabhängig von ihrer Wirksamkeit, als hingenommen.

Doch aufgepasst, es gibt auch erheblich kürzere Fristen, die mit einer Kündigung anfangen zu laufen, beispielsweise muss diese falls von einer nicht berechtigten Person unterzeichnet, innerhalb von drei Tagen zurückgewiesen werden. Daher empfiehlt es sich nach dem Erhalt einer Kündigung, zügig einen Fachanwalt für Arbeitsrecht zu konsultieren und dessen kostenlose Ersteinschätzung zu nutzen.

Wir von der Dortmunder Kanzlei Kronbichler sind seit über 40 Jahren erfolgreich im Arbeitsrecht tätig und vertreten gerichtlich und außergerichtlich ausschließlich Arbeitnehmer. Hier erhalten Sie einen Beratungstermin: 0231 17740865


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